beraten
begleiten
fördern
Frühförderung ist ein freiwilliges Angebot, das ausschließlich auf Wunsch und im Auftrag der Eltern arbeitet. Es muss weder eine Diagnose noch eine ärztliche Überweisung vorliegen, damit Sie sich an eine Frühförderstelle wenden können.
Dieses Angebot ist für Familien kostenfrei. Die Kosten werden von den Kommunen, den Krankenkassen und dem Land Hessen getragen.
Frühförderung umfasst Förder- und Unterstützungsangebote für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind. Sie fördert Kinder von ihrer Geburt an bis zum Schulalter.
Ziel der Frühförderung ist, dass Kinder sich so gut wie möglich entwickeln können.
Dazu ist es notwendig, dass Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen möglichst früh erkannt werden. Anschließend wird das Kind in seiner Entwicklung individuell unterstützt und gefördert.
Die Angebote der Frühförderung unterstützen Kinder dabei,
- ihre Stärken zu nutzen,
- ihre Fähigkeiten zu entfalten
- an ihrer Lebenswelt teilzuhaben
- und ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Sie können sich als Eltern an eine Frühförderstelle wenden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes.
- Die Entwicklung Ihres Kindes verläuft verzögert oder anders als bei Kindern im gleichen Alter, beispielsweise in Sprache, Bewegung, Verhalten oder Spiel.
- Bei Ihrem Kind wurde eine Entwicklungsstörung oder Behinderung diagnostiziert.
- Ihr Kind hat eine (chronische) Krankheit.
- Ihr Kind wurde zu früh oder mit Komplikationen geboren.
- Ihr Kind hat Schwierigkeiten in Gruppen, mit Gleichaltrigen oder in der Kindertageseinrichtung.
- Ihr Kind hat Lern-, Wahrnehmungsschwierigkeiten oder eine geringe Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit.
- Ihre Kinderarzt-Praxis hat Ihnen ein Erstgespräch mit einer Frühförderstelle empfohlen.
Die Angebote der Frühförderung können in der Familie zuhause, vor Ort in der Frühförderstelle oder in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden.
Frühförderung umfasst:
- Früherkennung und Diagnostik zur Einschätzung des Entwicklungsstandes
- Erstellung individueller Förder- und Behandlungspläne
- heilpädagogische Förderung
- Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie)
- Information, Beratung und Begleitung für Eltern und Bezugspersonen wie Kindertageseinrichtung
- Beratung von Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Eltern / Begleitung von Integrationsmaßnahmen
Frühförderstellen arbeiten zusammen mit
- niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzten
- Sozialpädiatrischen Zentren
- niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten
- Spezialambulanzen
- Beratungsstellen
- Kindertageseinrichtungen
- Angeboten der Frühen Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe
Frühförderung wird angeboten von
Die Frühförderung richtet sich an folgenden Grundprinzipien aus:
Familienorientierung
Die Maßnahmen der Frühförderung werden mit den Eltern abgestimmt und richten sich an den individuellen Möglichkeiten des Kindes und seiner Familie aus.
Ganzheitlichkeit
Die Persönlichkeit eines Kindes lässt sich nicht aufteilen. Ganzheitliche Förderung berücksichtigt alle Aspekte der kindlichen Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes sowie dessen Lebenswirklichkeit. Angebote knüpfen an den Interessen des Kindes an und beziehen seinen Lebensalltag mit ein.
Interdisziplinarität
Um den vielen Seiten der kindlichen Entwicklung gerecht zu werden, arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen zusammen. Gemeinsam mit den Beteiligten wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. In den Frühförderstellen arbeiten vor allem pädagogische und therapeutische Fachkräfte. Die Zusammenarbeit mit der Kinderarztpraxis ist grundlegend. Mit niedergelassenen Therapeut/innen bestehen Kooperationen. Andere Kooperationspartner werden nach Bedarf einbezogen. Diese Form der interdisziplinären Zusammenarbeit nennt man Komplexleistung Frühförderung.
Vernetzung
Frühförderung begleitet Kinder und ihre Familien in ihrem Lebens- und Lernumfeld. Die Vernetzung mit anderen Angeboten und Einrichtungen im Sozialen Umfeld des Kindes ist dafür Voraussetzung. Frühförderung ist Teil der Angebote Früher Hilfen.
Diese Hilfen werden in Hessen von 48 regionalen Frühförderstellen und 28 überregionalen Frühförderstellen angeboten.
Die Adresse für Ihre zuständige Frühförderstelle erhalten entweder über unseren Adressflyer aller Frühförderstellen in Hessen, bei der Arbeitsstelle Frühförderung Hessen, bei Ihrer Kinderarzt-Praxis oder von Ihrer Kindertagesstätte.